Mietbedingungen
Allgemeine Mietbedingungen der Jehnen Media & IT UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 16–18, 10317 Berlin (nachfolgend „wir“), für die Vermietung von Veranstaltungstechnik unter der Marke dryhire-berlin.de.
§ 1 Allgemeines
- Diese Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen über dryhire-berlin.de, insbesondere für die Vermietung von Veranstaltungstechnik und die Gestellung von Fachpersonal.
- Unser Angebot richtet sich an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Verträge mit Verbrauchern schließen wir nur im Einzelfall und nach gesonderter Vereinbarung.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmen. Diese Bedingungen gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für alle künftigen Geschäfte, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
- Angaben auf der Website, in Preislisten oder E-Mails zu Gewichten, Maßen, Leistungen und Lieferfristen sind Richtwerte und nur verbindlich, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich zugesichert werden. Die „ab“-Preise auf der Website sind Richtwerte. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang; Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu Beweiszwecken der Textform (z. B. E-Mail).
§ 2 Anfrage, Angebote, Preise
- Eine Anfrage über die Website ist unverbindlich. Unsere Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab Angebotsdatum gültig. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder in Textform erteilte Auftragsbestätigung, durch Annahme des Angebots durch den Kunden oder durch Beginn der Leistung zustande.
- Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs, wird der dadurch entstehende Mehraufwand zusätzlich berechnet.
- Ist kein Festpreis vereinbart, gelten die am Tag der Leistung gültigen Preise laut unserer Preisliste. Kostenvoranschläge sind unverbindlich und können ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden um bis zu 20 % überschritten werden. Zeichnet sich eine darüber hinausgehende Überschreitung ab, informieren wir den Kunden unverzüglich.
- Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 3 Personal
- Personal stellen wir nur nach ausdrücklicher Vereinbarung. Ohne eine solche Vereinbarung ist der Kunde allein für Aufbau, Betrieb und Abbau verantwortlich.
- Der Tagessatz für Personalleistungen (Planung, Auf- und Abbau, technische Betreuung u. a.) umfasst bis zu 10 Stunden einschließlich 1 Stunde Pause sowie An- und Abfahrt am Leistungstag. Ausgangs- und Zielort ist unser Geschäftssitz bzw. – bei Unterbringung im Hotel – das Hotel.
- Über den Tagessatz hinausgehende Arbeitszeit wird je angefangener Stunde mit dem anteiligen Stundensatz (Tagessatz ÷ 10) zuzüglich folgender Aufschläge berechnet: 1. und 2. Überstunde + 15 %, 3. und 4. Überstunde + 40 %, ab der 5. Überstunde ein weiterer voller Tagessatz.
- Tage, an denen das Personal ausschließlich reist und keine Leistung vor Ort erbringt, werden bei einer Reisedauer von bis zu 5 Stunden mit 50 % des vereinbarten Tagessatzes berechnet, darüber mit dem vollen Tagessatz. Maßgeblich ist die Zeit von Abfahrt bis Ankunft einschließlich Wartezeiten.
- Wir können externes Fachpersonal einsetzen. Der Kunde steht zum eingesetzten Personal in keinem eigenen Vertragsverhältnis und ist diesem gegenüber nur im Rahmen der vereinbarten Leistung weisungsbefugt.
- Der Kunde informiert das Personal vor Beginn des Aufbaus über alle behördlichen Auflagen, Sicherheitsbestimmungen sowie örtlichen Besonderheiten. Für Schäden, die auf fehlende oder fehlerhafte Informationen des Kunden zurückzuführen sind, haften weder wir noch das eingesetzte Personal.
- Reisekosten und notwendige Übernachtungskosten werden zusätzlich nach Aufwand berechnet; für Fahrten mit dem PKW 0,65 € netto je gefahrenem Kilometer. Liegt der Veranstaltungsort mehr als 50 km von unserem Geschäftssitz entfernt, stellt der Kunde eine Unterkunft; sofern nicht anders vereinbart, je Person und Nacht ein Einzelzimmer in einem Hotel mit mindestens 4 Sternen. Der Kunde stellt auf eigene Kosten eine angemessene Verpflegung sicher; andernfalls berechnen wir die tatsächlichen Kosten, mindestens 35 € netto pro Person und Tag.
§ 4 Versicherung
- Ist im Angebot eine Versicherung für das Mietmaterial ausgewiesen, ist unser eigenes Mietmaterial im Rahmen und zu den Bedingungen dieser Versicherung versichert; eine etwaige Selbstbeteiligung trägt der Kunde. Nicht versichert sind Fremdanmietungen sowie Verlust und Diebstahl, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Für diese Fälle trägt der Kunde die entstehenden Kosten nach § 10.
- Ist keine Versicherung ausgewiesen, hat der Kunde das Mietmaterial für die Dauer der Mietzeit auf eigene Kosten ausreichend gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl zu versichern.
- Unsere Geräte dürfen nur von unserem Personal oder von eingewiesenem, fachkundigem Personal bedient werden; andernfalls kann der Versicherungsschutz entfallen.
§ 5 Stornierung durch den Kunden
Der Kunde kann den Vertrag jederzeit vor Leistungsbeginn in Textform stornieren. Im Fall der Stornierung schuldet er – bezogen auf den Tag des Eingangs der Stornierung vor Miet- bzw. Leistungsbeginn – folgende pauschale Entschädigung:
- mehr als 30 Tage vorher: 25 % der Auftragssumme,
- 30 bis 15 Tage vorher: 50 % der Auftragssumme,
- 14 bis 8 Tage vorher: 75 % der Auftragssumme,
- 7 Tage vorher oder weniger: 100 % der Auftragssumme.
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Bereits angefallene, nicht stornierbare Fremdkosten (z. B. Fremdanmietungen, Hotels, Tickets) werden zusätzlich in voller Höhe berechnet. Verschiebt der Kunde den Termin, trägt er die nicht stornierbaren Reisekosten sowie anfallende Stornokosten.
§ 6 Mietzeit, Rückgabe
- Die vereinbarte Mietzeit umfasst den Tag der Bereitstellung und den Tag der Rückgabe. Abhol- und Rückgabezeiten stimmen wir flexibel ab.
- Gibt der Kunde die Mietsache verspätet zurück, schuldet er für die Dauer der Vorenthaltung mindestens den vereinbarten Mietpreis als Nutzungsentschädigung. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens (z. B. entgangene Weitervermietung) bleibt vorbehalten, sofern der Kunde die Verspätung zu vertreten hat.
§ 7 Zahlungsbedingungen
- Die vereinbarte Vergütung ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, vollständig vor Mietbeginn fällig; wir sind zur Herausgabe der Mietsache nur Zug um Zug gegen vollständige Zahlung verpflichtet. Alle übrigen Rechnungen sind mit Zugang ohne Abzug fällig. Abweichende Zahlungsziele bedürfen der Vereinbarung in Textform.
- Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf unserem Konto. Wir sind berechtigt, Abschlags- und Teilrechnungen zu stellen sowie bei Neukunden oder größeren Aufträgen eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
- Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie die gesetzliche Verzugspauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder werden uns Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit erheblich mindern, können wir offene Forderungen sofort fällig stellen, weitere Leistungen von Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig machen und – nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist – von noch nicht erfüllten Verträgen zurücktreten.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen; Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis bleiben unberührt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 8 Übergabe, Nutzung und Versand der Mietsache
- Der Kunde verwendet die Mietsache ausschließlich zu dem vereinbarten Zweck und am vereinbarten Einsatzort. Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist nur mit unserer Zustimmung zulässig. Ein Einsatz außerhalb Deutschlands ist uns vor Mietbeginn mitzuteilen.
- Übergabe- und Rückgabeort ist, soweit nicht anders vereinbart, unser Lager im Livehub Berlin, Saarbrücker Str. 18, 10405 Berlin.
- Der Kunde prüft die Mietsache bei Übergabe auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel; erkennbare Mängel und Fehlmengen sind bei Übergabe, spätestens vor dem ersten Einsatz anzuzeigen. Später auftretende Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
- Der Kunde behandelt die Mietsache pfleglich, schützt sie vor Witterung, Feuchtigkeit und unsachgemäßer Stromversorgung und verwahrt sie ordnungsgemäß.
- Auf Wunsch versenden wir Mietmaterial per Paketdienst. Hierfür berechnen wir je Paket und Strecke eine Versandpauschale von 9,50 € netto. Für Sperrgut, Express- oder Speditionsversand gelten gesonderte Preise. Das Versandrisiko trägt der Kunde.
- Für drahtlose Geräte (Funkmikrofone, In-Ear-Systeme) ist der Kunde dafür verantwortlich, nur zulässige Frequenzen zu nutzen und eine gegebenenfalls erforderliche Frequenzzuteilung einzuholen.
§ 9 Mängelrechte
- Ist die Mietsache oder Leistung mangelhaft, beheben wir den Mangel nach unserer Wahl durch Reparatur oder Austausch innerhalb angemessener Frist. Der Kunde gibt uns hierzu Gelegenheit. Das Recht des Kunden zur Minderung der Vergütung bleibt unberührt.
- Mängelrechte bestehen nicht, soweit der Mangel auf unsachgemäßer Bedienung, Missachtung von Bedienungsanweisungen, eigenmächtigen Eingriffen oder normalem Verschleiß beruht.
- Schadensersatzansprüche wegen Mängeln richten sich ausschließlich nach §§ 11 und 12.
§ 10 Gefahrtragung, Haftung des Kunden
- Mit der Übergabe der Mietsache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlusts und der Beschädigung bis zur Rücknahme auf den Kunden über. Der Kunde trägt das Transport- und Versandrisiko, soweit die Mietsache nicht durch uns transportiert wird.
- Die Mietsache gilt erst als zurückgenommen, wenn wir die Rücknahme bestätigt haben; die Prüfung auf Vollständigkeit und Schäden erfolgt unverzüglich nach Rückgabe.
- Der Kunde zeigt uns Schäden und Verluste unverzüglich an. Reparaturen dürfen nur nach Abstimmung mit uns und fachgerecht ausgeführt werden. Veränderte Mietsachen sind auf Kosten des Kunden in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen.
- Der Kunde haftet für Beschädigung und Verlust der Mietsache während der Mietzeit sowie für Schäden, die durch ihn, seine Beauftragten oder Dritte, denen er die Mietsache überlassen hat, schuldhaft verursacht werden, einschließlich des daraus entstehenden Mietausfalls. Bei Verlust oder Totalschaden ersetzt er den Wiederbeschaffungswert.
- Für Reinigung, das ordnungsgemäße Aufwickeln von Kabeln und die Beseitigung äußerlicher Schäden (z. B. Verschmutzung, Klebereste) berechnen wir den tatsächlichen Aufwand, mindestens jedoch 50,00 € netto; dem Kunden bleibt der Nachweis geringeren Aufwands vorbehalten.
- Der Kunde ist für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften am Einsatzort verantwortlich, insbesondere des Arbeitsschutzes, der Unfallverhütung und der Versammlungsstättenverordnung.
- Für die Sicherung seiner Daten ist der Kunde selbst verantwortlich. Eigene Daten auf gemieteten Geräten löscht er vor der Rückgabe.
§ 11 Haftung
- Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
§ 12 Geräteausfall, höhere Gewalt
- Sämtliche Geräte werden vor jeder Auslieferung von uns auf Vollständigkeit und Funktion geprüft. Der Kunde erkennt an, dass technische Geräte trotz sorgfältiger Prüfung und Wartung unvorhersehbar ausfallen oder Störungen aufweisen können. Im Fall eines Ausfalls sorgen wir im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren für Abhilfe oder Ersatz. Für Schäden, die dem Kunden oder Dritten durch Störung oder Ausfall der Geräte entstehen – insbesondere Folgeschäden wie Veranstaltungsausfall, Ausfall von Aufnahmen oder entgangenen Gewinn –, haften wir nur nach Maßgabe von § 11.
- Können wir unsere Leistung aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. höhere Gewalt, Unwetter, Pandemie, Streik, behördliche Anordnungen, Ausfall der Stromversorgung am Einsatzort), nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, sind wir für die Dauer der Behinderung von der Leistungspflicht befreit. Dauert die Behinderung an, können beide Seiten vom Vertrag zurücktreten; bereits erbrachte Leistungen und angefallene Fremdkosten sind zu vergüten. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Erfüllungsort ist Berlin. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Berlin.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: November 2026